Der Vorstand plant und koordiniert die Aktivitäten der Gesellschaft. Er gestaltet den Haushaltsplan, bereitet die Mitgliederversammlungen vor und klärt Einzelfragen von grundsätzlicher Bedeutung, soweit sie nicht der Mitgliederversammlung oder der Gesamtheit der Mitglieder vorbehalten sind.
Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, sechs weiteren von der Gesamtheit der Mitglieder der Gesellschaft im Vierjahresrhythmus gewählten Vorstandsmitgliedern und bis zu zwei weiteren Mitgliedern, die vom Vorstand hinzugewählt werden können sowie dem Schatzmeister und den Herausgebern der Zeitschriften der Gesellschaft. Der Schatzmeister und die Herausgeber werden vom übrigen Vorstand eingesetzt.
Der Vorsitzende führt die Geschäfte der Gesellschaft und vertritt diese nach außen. Er bereitet die Vorstandssitzungen vor, leitet die Mitgliederversammlungen und unterrichtet die Mitglieder laufend durch Rundschreiben (Newsletter). Dabei wird er von einer Geschäftsstelle unterstützt.